Betriebsanleitung Hüpfburg

Bei jeder Miete muss die Betriebsanleitung Hüpfburg vom Mieter durchgelesen werden.

Betriebsanleitung Hüpfburg

Eine Hüpfburg ist technisch nicht schwer zu betreiben, jedoch müssen Sie die permanente Aufsicht gewährleisten können. Es droht sonst Schaden und in dessen Folge ein schwerwiegendes juristisches Nachspiel (siehe unten). Hier sind die wichtigsten Hinweise zum Betrieb der Hüpfburg:

  • Die Hüpfburg ist ständig durch geeignetes Personal zu beaufsichtigen.
  • Sie darf nicht mit Schuhen betreten werden (Gefahr von Verletzungen und Beschädigungen des Materials).
  • Auf die Hüpfburg gehören weder Essen noch Eis, Getränke oder spitze Gegenstände.
  • Die Hüpfburg ist gegen Umfallen und Verrutschen durch Seile und Erdnägel zu sichern. Diese liegen dem Mietpaket bei.
  • Die Unterseite muss immer durch die beiliegende Plane gegen Abrieb und Verschmutzung geschützt werden. Vor dem Aufbau der Hüpfburg ist der ebene Boden auf spitze Gegenstände, Steine oder Äste zu überprüfen.
  • Bei starkem Regen und Windböen ab Stärke 4 kann eine Hüpfburg nicht betrieben werden, die Luft muss dann unbedingt abgelassen werden. Sollten Sie von einem Regenschauer ohne starken Wind überrascht werden, lassen sie die Hüpfburg stehen und beseitigen Sie anschließend das Wasser.
  • Die Zahl der hüpfenden Personen ist auf (6-10 ) je nach Hüpfburg und Herstellerangaben) Kinder zu begrenzen, wenn Erwachsene und Jugendliche darunter sind, sinkt die Zahl auf acht bis maximal zehn Personen (bei höchstens ein bis zwei Erwachsenen).  Die Hüpfburg kann bei Überlastung platzen. Beachten Sie die Herstellerangaben die auf der Hüpfburg aufgedruckt sind.

 

Warum ist die Betreuung einer Hüpfburg so wichtig?

 

 

Die Betreuung ist enorm bedeutsam, Verleiher stellen auch Betreuungspersonal. Das ist natürlich teuer, weshalb die Mieter/Betreiber der Hüpfburg selbst geeignete Personen abstellen können, die lediglich volljährig, im Vollbesitz ihrer Kräfte und aufmerksam sein müssen. Ein Betreuer achtet darauf, dass die Hüpfburg nicht durch zu viele Personen überlastet wird und dass all die oben aufgeführten Gegenstände draußen bleiben. Es gibt manchmal Jugendliche, die möchten gern mit einem Roller, Skateboard, Fahrrad oder den entsprechenden Helmen in die Hüpfburg. All das hat dort natürlich nichts zu suchen. Zudem drohen in einer Hüpfburg verschiedene Gefahren, weil Kinder zusammenstoßen können, unter Umständen herausgeschleudert werden oder auf die Seitenteile klettern (von innen oder von außen). Einige Kinder könnten sogar beim regulären Einstieg zurück auf den Boden vor der Hüpfburg fallen. Des Weiteren ist auf die konstante Luftzufuhr über das Gebläse zu achten. Bei Undichtigkeiten oder einem Ausfall des Gebläses zum Beispiel durch Stromausfall fällt die Hüpfburg sehr schnell zusammen, sie kann nach innen oder außen kippen. Beim Kippen nach innen droht Erstickungsgefahr. Es muss in so einem Fall allen Insassen sofort herausgeholfen werden, zudem sind sie eindringlich aufzufordern, die Hüpfburg umgehend zu verlassen. Nicht zuletzt muss eine Hüpfburg immer fest vertaut sein.

 

Gerichtsurteil zur Beaufsichtigung einer Hüpfburg

Das Landgericht Köln urteilte unter 3 O 271/00 in einem Fall mangelnder Überwachung einer Hüpfburg, die Verantwortlichen mussten der Familie eines verletzten Mädchens Schmerzensgeld und Schadenersatz zahlen. Das Mädchen (12 Jahre) war unbeaufsichtigt beim starken Springen herausgeschleudert worden. Es schlug mit dem Gesicht auf, der Boden neben der Hüpfburg war Asphalt. Neben dem Verlust mehrere Zähne zog es sich schwere Gesichtsverletzungen zu. Das LG Köln verurteilte den Betreiber wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht zu einem Schadenersatz und Schmerzensgeld von insgesamt 4.000 Euro. Zwar hatte der Betreiber sogar zwei Aufsichtspersonen abgestellt, jedoch diesen keine klare Anweisung erteilt, dass sie die Hüpfburg ununterbrochen zu beaufsichtigen hätten. Das genügte für das Urteil.

Diese Hüpfburganleitung

Der Mieter hat die Betriebsanleitung gelesen.

Eine Aufsichtsperson wurde bestimmt.

Name der Hüpfburg    ________________

Diese Hüpfburg ist bis zu _____   Kinder zugelassen.

oder

____   Erwachsene

Ort:                   Datum:

 

Der Mieter :