Hüpfburgen in Einkaufszentren : Vorteile für Kinder und Eltern

Das Shoppen in einem Einkaufscenter ist für viele Menschen ein Erlebnis, kann jedoch leicht zur Tortur werden, wenn Kinder dabei sind. Viele Einkaufszentren haben diesen Umstand bereits bedacht und für Beschäftigungsmöglichkeiten gesorgt, zum Beispiel durch das Aufstellen von Hüpfburgen. Bei uns haben Sie die Möglichkeit, eine Hüpfburg zu unschlagbaren Konditionen anzumieten. Unsere Modelle finden sicher auch in Ihrem Einkaufscenter platz. Es gibt sie mit den verschiedensten Motiven, passend zu jeder Gelegenheit und Jahreszeit. Erfahren Sie hier, warum sich diese aufblasbaren Springburgen so großer Beliebtheit erfreuen.

Willkommen im Winter-Wunderland

Das absolute Highlight ist derzeit unser Winterhaus. Die Kinder haben während der Vorweihnachtszeit und in den kalten Wintermonaten viel Spaß mit dieser Hüpfburg. Sie können sich nach Herzenslust vergnügen und ihre Fantasie spielen lassen. Lustige Wintermotive, die sich an den Außenwänden ebenso reichlich wie innen befinden, laden zum Spielen und toben ein. Schneemänner, Schneebälle, glitzernde Eiszapfen und eingeschneite Tannenbäume versetzen die kleinen in eine zauberhafte Winterwelt. Es gibt kaum ein Kinderherz, was nicht beim Anblick dieser Hüpfburg höher schlägt, doch auch die Eltern werden verzaubert. Das Treiben in dem kleinen Kinderparadies lädt zum Verweilen und zuschauen ein, der Einkaufsstress wird gemildert.

 

Was Sie beachten müssen.
Eine Hüpfburg muss rund um die Uhr beaufsichtigt werden. Kommt ein Kind zu schaden, haftet der Veranstalter. Wenn Kinder in der Burg heftig aneinandergeraten bzw. zusammenstossen oder heraus geschleudert werden, ist aus dem Spielspass schnell ein Desaster oder gar ein Drama geworden. Unfälle können sich aber auch durch einen Gebläseausfall ereignen. Die Hüpfburg wird instabil und fällt in sich zusammen. Ihre kleinen Besucher werden schlimmsten Falls darunter begraben und ersticken. In Anwesenheit einer Aufsichtsperson kann man die Gefahren bannen und derartige Unfälle vermeiden. Ist es Ihnen nicht möglich, aus Ihrem Personalbestand einen Betreuer abkömmlich zu machen, können wir Ihnen diesen gern vermitteln und im Mietvertrag mit berücksichtigen.

 

 

 



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